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Zehn Jahre Lichtpflicht und über 40 Jahre Zeitumstellung

Über die bevorstehende Zeitumstellung, die Lichtpflicht und anderes.

Bündner Woche
29.10.23 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Seit zehn Jahren gilt die Lichtpflicht in der Schweiz.
Seit zehn Jahren gilt die Lichtpflicht in der Schweiz.
Archiv

von Cindy Ziegler und Jasmin Klucker

Alle Jahre wieder. Oder eigentlich alle sechs Monate wieder. Zweimal im Jahr wird hierzulande an der Uhr gedreht und die Zeit vor- oder zurückgestellt. Im Winter zurück und im Sommer vor. Am Wochenende können wir also eine Stunde länger schlafen. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 3 Uhr eine Stunde zurückgestellt. Oder besser gesagt wieder auf Normalzeit.

Diskussionen um die Zeitumstellung

Aber wie kommt’s eigentlich, dass an den Uhren gedreht wird? Ursprünglich kam der Gedanke schon im 18. Jahrhundert auf. Damals mit der Idee, dass man durch die Umstellung im Sommer Energie durch künstliches Licht einspare. In Tat umgesetzt wurde die Zeitumstellung dann aber erst im Ersten Weltkrieg. Die Sommerzeit sollte die energieintensiven Materialschlachten unterstützen. Auch im Zweiten Weltkrieg stellten viele Länder ihre Uhren vor. Danach blieb man bei der Normalzeit bis zur Ölkrise in den 70er-Jahren. Seit den 80er-Jahren haben die meisten Länder in Europa zwei Zeiten. Die Normalzeit und die Sommerzeit. Seit einigen Jahren finden in der EU Diskussionen um die Abschaffung der Zeitumstellung statt. Ein Grossteil der Nationen hat sich bereits für eine Abschaffung ausgesprochen. Jedoch ist die Umsetzung ein kompliziertes Unterfangen. Wegen der grossen Ost-West-Ausdehnung in Europa ist nicht klar, für welche Zeit man sich denn nun entscheiden soll. Wenn man die Sommerzeit nimmt, wäre es am westlichen Ende Europas dunkel bis kurz vor 10 Uhr. Und bei der Winterzeit wäre es im Osten im Sommer hell bis drei Uhr morgens.

Im Moment stehen aber andere Themen zuoberst in der politischen Agenda und die Diskussion um die Zeitumstellung dürfte vertagt werden.So oder so wird die Schweiz wohl die Entscheidung der EU übernehmen. Sonst würde es erneut eine helvetische Zeitinsel geben – wie im Jahr 1980, wo in der Schweiz die Uhren noch nicht umgestellt wurden, es im restlichen Europa aber schon zwei Zeiten gab.

Die Lichtpflicht gilt auch für E-Bikes.
Die Lichtpflicht gilt auch für E-Bikes.

Auswirkungen auf den Strassenverkehr

Wie auch immer. Im Moment gibt es sie noch. Die zwei Zeiten. Und wir drehen an der Uhr. Uns wird am Sonntag eine Stunde geschenkt. Dafür wird es aber auch wieder früher dunkler. Das hat Auswirkungen. Auf unseren Biorhythmus und unser Energielevel. Und das wiederum hat einen Effekt, beispielsweise auf den Strassenverkehr. Wobei, die Lichtpflicht gilt hierzulande das ganze Jahr hindurch und im Sommer wie im Winter. Trotzdem. Am 1. Januar ist das Gesetz der Lichtpflicht zehn Jahre alt. Anlass also, das genauer zu betrachten.

Es wurde lange diskutiert, ob es ein Tagfahrlicht braucht. In der Schweiz kam man dann aber doch zum Entschluss, dass es notwendig sei. Durch das Tagfahrtlicht kann man Autos besser sehen, vor allem in Wäldern oder bei schlechtem Wetter. Es hat sich mit den Jahren gezeigt, dass das Einschalten von Licht auch am Tag positive Auswirkungen auf den Strassenverkehr hat. Besonders wichtig ist das Tagfahrlicht in den nördlichen Ländern wie Norwegen, Finnland oder Schweden. Dies liegt vor allem daran, dass dort die unfallträchtigen Dämmerungszeiten länger sind. Dennoch. Nicht alle Länder dieser Welt haben eine Lichtpflicht. Dies liegt vor allem daran, dass nicht alle Länder so viel unbesiedelte Flächen haben. An Orten, wo es viele Städte hat und es entsprechend dicht besiedelt ist, wird das Tagfahrlicht oft nicht verlangt.

Gründe für die Lichtpflicht

Wir alle kennen den Moment, wenn wir vergessen, das Licht einzuschalten. Oftmals werden wir dann von den anderen Automobilistinnen und Automobilisten mit der Lichthupe darauf hingewiesen. Bei den neuen Autos ist das Tagfahrlicht übrigens automatisch angeschaltet. Gut für die Sicht im Strassenverkehr. Und gut fürs Portemonnaie. Schliesslich wird dadurch die eine oder andere Busse eingespart. Die Lichtpflicht von Autos und anderen motorisierten Fahrzeugen besteht im Januar 2024 seit zehn Jahren. Wie ist das mit dem Licht eigentlich bei den Fahrrädern?

Lichtpflicht bei Velos

Seit dem Jahr 2021 ist es in der Schweiz Pflicht, ein Vorder- und ein Rücklicht zu montieren, wenn man mit dem E-Bike unterwegs ist. Das Tagfahrlicht-Gesetz bei den Velos zählt übrigens nur für E-Bikes oder Fahrräder, die als Mofas gelten. Sprich für solche, die bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren können. Dieses Gesetz wurde übrigens aus denselben Gründen beschlossen wie bei den Autos. Man kann die Fahrräder einfach besser sehen. Insbesondere jetzt, wenn es wegen der Zeitumstellung und dem nahenden Winter wieder früher dunkel wird, und die Menschen von der Arbeit nach Hause radeln. Wichtig beim Anbringen der Lichter ist, dass man sie gut sehen kann – vorne wie hinten. Ausserdem müssen die Lichter eine Stärke von mindestens zehn Lux aufweisen.

Kurz nachgefragt: bei der Kantonspolizei Graubünden

Aluis Candinas, Chef der Kommando- und Verkehrsabteilung bei der Kantonspolizei Graubünden, gibt Antworten zu Fragen rund um die Lichtpflicht:

Herr Candinas, wird die Lichtpflicht im Kanton ernst genommen?
Die Lichtpflicht in Graubünden wird grösstenteils sehr gut eingehalten. Wichtig ist, dass die Automobilistinnen und Automobilisten die verschiedenen Positionen und Funktionen des Lichtschalters ihres Fahrzeuges kennen. Neue Fahrzeuge sind mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet und haben mehrheitlich eine Lichtautomatik. Bei Fahrzeugen ohne Lichtautomatik ist zu beachten, dass bei der Dämmerung sowie in Tunnels stets das Abblendlicht einzuschalten ist. In der Regel sind die Rücklichter beim normalen Tagfahrlicht nicht eingeschaltet.

Wie wird es geahndet, wenn jemand vergisst, das Licht einzuschalten?
Das Fahren ohne Licht wird mit einer Ordnungsbusse geahndet. Tagsüber ohne Licht wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 40 Franken bestraft. Nachts bei beleuchteter Strasse oder in einem beleuchteten Tunnel wird das Fahren ohne erforderliches Abblendlicht mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 60 Franken gebüsst. Es ist aber auch das Fahren nur mit Tagfahrlicht nachts oder im beleuchteten Tunnel strafbar. Dies wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 40 Franken geahndet.

Was ist sonst noch zu beachten, wenn es jetzt bald wieder früher dunkel wird?
Es ist wichtig, dass sich sämtliche Verkehrsteilnehmende sichtbar machen. Vor allem auch Fussgänger und Fahrradfahrende. Darum empfehlen wir, auch beim Benutzen von Fahrrädern immer das Licht einzuschalten. Zu Fuss Gehende sollen helle Kleider sowie reflektierende Materialien an der Bekleidung tragen. Am 2. November beteiligt sich die Kantonspolizei Graubünden übrigens mit verschiedenen Präventionsaktionen wieder am nationalen Tag des Lichts.

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