×

Lockerungen bei Zweitwohnungen: Bundesrat kommt Candinas teilweise entgegen

Die Regeln für den Abriss und Neubau von Zweitwohnungen sollen gelockert werden – aber nur ein bisschen.

Südostschweiz
16.08.23 - 16:47 Uhr
Wirtschaft
Hohe Nachfrage: Das Interesse nach Zweitwohnungen ist gross.
Hohe Nachfrage: Das Interesse nach Zweitwohnungen ist gross.
Bild Olivia Aebli-Item

Der Bundesrat schlägt beim Wiederaufbau von abgerissenen Zweitwohnungen vor, künftig eine Flächenvergrösserung um 30 Prozent zu erlauben. Dabei entstandener zusätzlicher Wohnraum soll aber nur als Erstwohnung genutzt werden. Das teilte die Landesregierung am Mittwoch mit.

Candinas wollte stärker lockern

Mit diesem Vorschlag reagiert der Bundesrat auf einen Revisionsentwurf der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) von National- und Ständerat zum Zweitwohnungs­gesetz. Die Kommissionen wollen für altrechtliche Wohnungen keine Nutzungseinschränkungen beim Wiederauf- und -ausbau.

Der Gesetzesentwurf der beiden Urek geht auf eine parlamentarische Initiative des aktuellen Bündner Nationalratspräsidenten Martin Candinas (Mitte) zurück.

Als altrechtlich gelten vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative 2012 gebaute Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Diese altrechtlichen Wohnungen dürfen aktuell frei genutzt und bei einem Umbau um 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem Abriss und Wiederaufbau ist die Vergrösserung allerdings verboten.

Der Bundesrat will diese Ungleichbehandlung zwischen Umbau und Wiederaufbau beseitigen. Oft sei der Unterschied zwischen Abriss und Umbau schwer auszumachen, räumt er ein.

Gegen die Wohnungsnot

Mit ihrem Vorschlag trägt die Landesregierung der Wohnungsnot und den hohen Mieten für die ansässige Bevölkerung in einigen Tourismusgemeinden Rechnung. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Zweitwohnungen hoch. Für Eigentümer sind damit Vermietung oder Verkauf altrechtlicher Wohnungen als Ferienwohnungen interessant. Mit dem Entwurf der beiden Urek würden Sanierungen oder Neubauten solcher Wohnungen und deren Umnutzung als Ferienwohnungen noch attraktiver. Zudem würde daraus ein «gewisser Konflikt» zum Zweitwohnungsartikel in der Bundesverfassung entstehen, fügte der Bundesrat an. Das Zweitwohnungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. (sda)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Wirtschaft MEHR