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Schiesserei Oberseestrasse in Näfels

Gefängnisstrafe für Glarner Polizisten?
Wir haben kürzlich in der ‘Südostschweiz’ gelesen, dass die Glarner Polizisten, die im Mai 2022 auf der Oberseestrasse in Näfels gegen Kriminaltouristen intervenierten, nun wegen ‘Versuchter vorsätzlicher Tötung’ angeklagt sind. Dass nach diesem Ereignis von Gesetzes wegen eine Strafuntersuchung eröffnet werden musste, ist klar. Doch diese Anklage kann man nicht verstehen. Es ist doch Aufgabe und Pflicht der Polizei, die Bevölkerung, also uns alle, vor Angriffen gegen Leib, Leben und Eigentum zu schützen. Diese Polizisten haben eine Polizeischule mit entsprechender Weiterbildung besucht, wo sie sich umfassende Kenntnisse für ihr Verhalten und Handeln in solchen gefährlichen Extremsituationen angeeignet haben. Die für diese Strafuntersuchung eingesetzte auswärtige ‘Ausserordentliche Staatsanwältin’ geht davon aus, dass die Polizisten nicht etwa in Notwehr gehandelt haben, sondern die Einbrecher absichtlich töten wollten oder mindestens deren Tod in Kauf genommen haben. Auf vorsätzliche Tötung, wie es die Staatsanwältin fordert, droht eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren! Von dieser Anklage der Staatsanwältin schütteln wir den Kopf. Hat sie bei einer Jagd auf unbekannte Kriminelle, die alle Haltezeichen und Halterufe der Polizei missachten, auch schon teilgenommen? Hat sie neben Rechtswissenschaft auch noch die WOZ studiert? Kurt Schwab, Hätzingen

Kurt Schwab
18.03.24 - 07:31 Uhr
Leserbrief
Ort:
Hätzingen
Zum Artikel:
Gefängnisstrafe für Glarner Polizisten
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Kurt Schwab, auf Flüchtende zu schiessen, ist keine Notwehr, erst recht nicht von hinten. Für diese Erkenntnis muss man weder Jura studiert noch die WOZ gelesen haben. Wie Sie höchstpersönlich zu Ihrer gegenteiligen Ansicht gelangten, erklärten Sie hier nicht wirklich. Mutmasslich, weil Eigentum mehr zählt als Lebewesen? Oje.